Verhaltenskodex
KEMARO AG, Ausgabe 05/2024
Vorwort des CEO
All unser Handeln basiert auf Integrität. Zu diesem Zweck definiert das Unternehmen weltweit geltende Verhaltensregeln, die in diesem Verhaltenskodex zusammengefasst sind.
Das Bild des Unternehmens wird wesentlich durch das Verhalten, Handeln und Verhalten jedes einzelnen Mitarbeiters geprägt. Das unangemessene Verhalten auch nur eines Mitarbeiters kann dem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen.
Dieser Verhaltenskodex soll uns helfen, die richtigen Entscheidungen in unserem Arbeitsleben zu treffen und KEMARO als integren Partner sowohl intern als auch in den Beziehungen zu Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern und Behörden auszeichnen.
Die Einhaltung dieser Verhaltensregeln sowie der Verfahren in Bezug auf die einzelnen Funktionen ist von entscheidender Bedeutung, und ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung dabei, dies sicherzustellen.
Martin Gadient - Geschäftsführer
1. Allgemeine Verhaltensregeln
Die KEMARO AG trägt eine große Verantwortung, nicht nur gegenüber ihren Kunden, ihren Aktionären und ihren Mitarbeitern, sondern auch gegenüber unseren Nachbarn und der Umwelt. In Bezug auf Nachhaltigkeit haben wir daher die Pflicht, Folgendes zu fördern: Integrales und ethisches Verhalten, das heißt insbesondere in Bezug auf die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, interner Richtlinien und anderer Zertifizierungen, erfordert den Schutz der Ressourcen und der Umwelt, der Menschen und der Gesellschaft, die wir als Unternehmen mitgestalten. Wir fühlen uns in besonderem Maße den Grundwerten des Unternehmens verpflichtet, nämlich:
- Loyalität und Integrität
- Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit
- Flexibilität und Pragmatismus
- Innovation und Teamerfolg
In unserem Handeln zeigen wir persönliches Engagement und Identifikation mit dem Unternehmen und tragen Verantwortung für den Unternehmenserfolg.
2. Einhaltung des Verhaltenskodex
Die KEMARO AG hält sich an die gesetzlichen Vorschriften der jeweiligen Gerichtsbarkeit, die für ihre Geschäftstätigkeit gelten. Wenn lokale Gesetze und Vorschriften weniger restriktiv sind, basiert unser Handeln auf den Grundsätzen dieses Verhaltenskodex. In Fällen, in denen ein direkter Konflikt zwischen zwingendem lokalem Recht und den in diesem Verhaltenskodex enthaltenen Grundsätzen besteht, hat das lokale Recht Vorrang. Wir bemühen uns jedoch, den Inhalt dieses Verhaltenskodex einzuhalten. Unterschiedliche ethische Standards in anderen Ländern können nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Alle Mitarbeiter sind unabhängig davon verpflichtet, ihr eigenes Verhalten auf der Grundlage der unten aufgeführten Standards zu überprüfen und darüber nachzudenken, ob ihr eigenes Handeln dem Ruf des Unternehmens schaden würde, wenn es an die Öffentlichkeit käme. Im Zweifelsfall oder bei Anzeichen zweifelhafter Praktiken in Ihrem Arbeitsumfeld können direkte Vorgesetzte, die Personalabteilung, der Compliance-Beauftragte oder die Arbeitnehmervertreter um Rat und Hilfe gebeten werden. Mitarbeiter sollten dem Verwaltungsrat oder den Compliance-Beauftragten jedes Verhalten melden, von dem sie in gutem Glauben glauben, dass es sich um einen Verstoß oder einen offensichtlichen Verstoß gegen die Richtlinien handelt. Der Mitarbeiter ist vor allen Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Die Berichterstattung kann entweder direkt oder anonym erfolgen, z. B. durch persönlichen Kontakt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung sind ein Vorbild für andere Mitarbeiter. Die Einhaltung des Verhaltenskodex durch diese Gruppe ist daher von besonderer Bedeutung. Die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung sind verpflichtet, die Einhaltung des Verhaltenskodex zu überwachen. Bei der Bewertung des Fehlverhaltens von Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung werden strengere Maßstäbe als für andere Mitarbeiter angewendet. Es gibt keinen Unterschied in dem, was wir sagen und was wir tun. Wir tolerieren keinen Missbrauch Ihrer eigenen Position zu Ihrem Vorteil, zum Vorteil Dritter oder zum Nachteil von KEMARO. Verstöße dagegen können zivil- oder strafrechtliche Verfahren oder arbeitsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.
3. Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und Behörden
Unsere Geschäftsbeziehungen müssen sachlich und ehrlich sein. KEMARO toleriert keine Form von Korruption oder Bestechung und lässt sich in keiner Weise daran beteiligen. Dies gilt für alle illegalen Angebote oder ähnliche Zuwendungen, die zu dem Zweck gezahlt werden, bei Regierungsbeamten, Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern Gunst zu erlangen, um deren Entscheidungen zu beeinflussen. Geschenke und Bewirtung sind nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen und der normalen Geschäftspraxis zulässig. Unser Unternehmen baut seinen Ruf auf der Preisgestaltung, Leistung und Qualität unserer Produkte auf. Wir wählen unsere Lieferanten objektiv nach denselben Kriterien aus. Die Grundsätze der Nichtdiskriminierung müssen auch bei der Auswahl von Lieferanten und bei der Zusammenarbeit mit Lieferanten eingehalten werden. Mitarbeiter und ihre engsten Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder und Eltern) dürfen in der Regel keine Geschenke oder Leistungen von Geschäftspartnern annehmen oder an diese weitergeben. Ausnahmen gelten nur für Geschenke zu besonderen Anlässen oder Werbegeschenke, die den üblichen Sitten und Gebräuchen des jeweiligen Landes entsprechen und den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Einladungen (z. B. im Zusammenhang mit Bewirtungen, Veranstaltungen, Reisen) an Mitarbeiter und unmittelbare Angehörige von Geschäftspartnern oder Wettbewerbern sowie von Mitarbeitern gesetzlicher Behörden dürfen nur entgegengenommen werden, wenn dies im ordentlichen Geschäftsumfang liegt. Besondere Vorsicht ist geboten im Umgang mit Beamten, Beamten oder Mitarbeitern staatseigener Unternehmen. Die Geschenk- und Unterhaltungsrichtlinie gilt ebenfalls in ihrer jeweils gültigen Fassung. Spenden sollten nur nach Rücksprache mit dem Vorstand erfolgen. Die Spenden sollten immer auf freiwilliger Basis und ohne Erwartung einer Gegenleistung erfolgen. Um Transparenz zu gewährleisten, müssen Zweck, Empfänger und Empfangsbestätigung aufgezeichnet werden.
4. Fairer Wettbewerb
Ein wesentlicher Bestandteil einer freien Marktwirtschaft ist ein fairer und unvoreingenommener Wettbewerb. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Bestimmungen des Wettbewerbs- und Kartellrechts einzuhalten.
- Verbot der Diskussion von Preisen, Produktionsmengen, Kapazitäten, Gebietszuweisung usw. mit Wettbewerbern.
- Es ist auch verboten, Diskussionen über Wettbewerbsverbote, Scheinangebote usw. zu führen.
- Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ist verboten
Selbst informelle Diskussionen sind verboten. Schon jetzt muss alles, was als Verschwörungsakt erscheinen könnte, vermieden werden. Jegliche vertrauliche Informationen, also alle unveröffentlichten Unternehmensdaten, dürfen nicht mit Wettbewerbern ausgetauscht werden.
5. Umgang mit Informationen
Wir schützen vertrauliche Informationen und respektieren das geistige Eigentum. Der Technologie- und Wissenstransfer muss so erfolgen, dass geistige Eigentumsrechte und Kundeninformationen, Geschäftsgeheimnisse und nicht öffentliche Informationen geschützt werden. Wir beachten die geltenden Gesetze zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und auch die vertraulichen Informationen unserer Geschäftspartner werden entsprechend behandelt. Vertrauliche Unternehmensinformationen oder Betriebsgeheimnisse (z.B. Finanzdaten, Rezepturen, Patente, Verfahren, Werbemethoden, Marketingkonzepte, geplante Transaktionen usw.) dürfen während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Eine direkte oder indirekte Verwendung vertraulicher Unternehmensinformationen während und nach Beendigung des Arbeitsvertrags zum persönlichen Vorteil des Mitarbeiters, Dritter oder zum Nachteil von KEMARO ist nicht gestattet. Alle Erfindungen, die ein Mitarbeiter im Rahmen seiner Arbeit macht, müssen seinem Teamleiter/Manager unverzüglich gemeldet werden. In Ländern mit Arbeitnehmererfinderrecht gelten die Bestimmungen in ihrer jeweiligen Fassung. Damit KEMARO in der Öffentlichkeit ein einheitliches Gesicht hat, werden die Mitarbeiter gebeten, Fragen von Medien, Gewerkschaften, Interessengruppen oder Analysten nicht direkt zu beantworten, sondern diese unverzüglich an den Vorstand zu richten. Daten sollten gemäß den geltenden Richtlinien proaktiv vor dem Zugriff Dritter geschützt werden (Verhinderung von Industriespionage). Wir verarbeiten, speichern und schützen personenbezogene Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Auf diese Weise werden personenbezogene Daten vertraulich, nur für legitime, vorab festgelegte Zwecke und auf transparente Weise erhoben. Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, wenn sie durch den Einsatz geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen vor Verlust, Veränderung und unbefugter Verwendung oder Offenlegung geschützt sind. Die Anforderungen des Datenschutzgesetzes und der Datenschutzrichtlinien von KEMARO müssen erfüllt werden. Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt werden (keine Weitergabe von Mitarbeiter- oder Kundendaten an Dritte). Die PCs, Laptops usw. und die gespeicherten Daten müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Die Verwendung von privater Software und Hardware auf Unternehmensgeräten ist verboten. Andere Richtlinien zum Datenschutz, zur Datensicherheit und zum Einsatz von IT-Systemen müssen eingehalten werden. Durch den Einsatz unserer Informationsschutzmaßnahmen tragen diese dazu bei, die Herstellung gefälschter Originalteile zu vermeiden. Im Gegenzug verwenden wir in unserer Produktion und unseren Prozessen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen keine gefälschten Teile oder Technologien.
6. Transparenz der Geschäftstransaktionen
Die ordnungsgemäße Darstellung aller Transaktionen in Büchern und Konten muss gewährleistet sein. Eine transparente Darstellung aller Transaktionen durch eine ordnungsgemäße Dokumentation, die für Dritte nachvollziehbar ist, ist erforderlich. Es muss ein proaktiver Informationsaustausch stattfinden, und die Mitarbeiter sind verpflichtet, alle für Transaktionen und/oder Entscheidungen relevanten Informationen unverzüglich, vollständig und korrekt an Führungskräfte und/oder Mitglieder des Verwaltungsrates weiterzuleiten. Gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen veröffentlicht das Management Berichte über unsere Arbeitsschutzmaßnahmen, Umweltschutzprozesse, Mitarbeiter, Geschäftsprozesse sowie über die finanzielle Situation und die Geschäftsergebnisse.
Wir verpflichten uns, im Rahmen der Verbringung und Ausfuhr unserer Waren die gesetzlichen Normen für etwaige Exportkontrollen — insbesondere Genehmigungspflichten, Export- und Unterstützungsverbote — einzuhalten.
7. Nutzung von Firmeneigentum und Ressourcen
Im Allgemeinen dürfen weder Personal noch Unternehmenseigentum wie Geräte, Systeme (IT-Systeme, Internetzugang), Vermögenswerte, geistiges Eigentum (Erfindungen und Forschungsergebnisse) und ähnliche Ressourcen zur Erfüllung unternehmensfremder Zwecke verwendet werden. Unternehmensvermögen, z. B. Maschinen, Werkzeuge oder Materialien, dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht vom Firmengelände entfernt werden. Die strikte Trennung von geschäftlichen und privaten Ausgaben muss gewahrt werden.
8. Interessenkonflikte
Konflikte zwischen den Interessen von KEMARO und den privaten Interessen der Mitarbeiter müssen vermieden werden. Die Mitarbeiter müssen die Führungskräfte rechtzeitig und von sich aus über tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte informieren.
Zu den potenziellen Interessenkonflikten gehören:
- Finanzielle Interessen
Erhebliche finanzielle Interessen des Mitarbeiters oder der unmittelbaren Familie des Mitarbeiters an Wettbewerbern oder Geschäftspartnern von KEMARO. Die Geschäftsleitung ist verpflichtet, die Daten offenzulegen und eine Genehmigung einzuholen.
- Nebentätigkeit
Nebentätigkeit eines Mitarbeiters. Es besteht eine Offenlegungspflicht.
- Andere Interessenkonflikte
- Übernahme einer Führungsrolle bei einem Geschäftspartner oder Konkurrenten eines Unternehmens von KEMARO durch ein enges Familienmitglied eines Mitarbeiters.
- Erwerb, Verpachtung oder Pacht von Grundstücken, Gebäuden oder Anlagen von KEMARO durch einen Mitarbeiter oder ein enges Familienmitglied eines Mitarbeiters.
- Verkauf, Verpachtung oder Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden oder Anlagen an ein Unternehmen von KEMARO durch einen Mitarbeiter oder ein enges Familienmitglied eines Mitarbeiters.
- Ernennung oder Mitarbeit von Familienmitgliedern/Freunden, sofern ein tatsächlicher, vermuteter oder potenzieller Konflikt auftritt, z. B. wird der Mitarbeiter vom Familienmitglied/Freund geleitet oder untersteht ihm direkt.
- Lieferanten, an denen Sie ein persönliches oder finanzielles Interesse haben oder haben könnten, z. B. Sie selbst, Familienmitglieder oder enge Freunde, die Eigentümer oder bedeutende Investoren des Lieferanten sind.
9. Verhalten am Arbeitsplatz
Wir respektieren und unterstützen die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte und der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Unsere Mitarbeiter müssen gleich behandelt und Chancengleichheit geboten werden, unabhängig von Hautfarbe, Rasse, Nationalität, sozialem Status, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer oder religiöser Überzeugung sowie Alter oder Geschlecht. Wir respektieren die Würde, das Privatleben und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen. Zwangsarbeit, moderne Sklavenarbeit oder vergleichbare Maßnahmen, die dem Einzelnen die Freiheit nehmen, sind verboten. Niemand darf gegen seinen Willen angestellt oder zur Arbeit gezwungen werden. Alle vertraglichen Arbeitsvereinbarungen müssen freiwillig sein und es muss die Möglichkeit bestehen, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Eine inakzeptable Behandlung der Belegschaft darf nicht toleriert werden, ebenso wenig wie psychischer Missbrauch, sexuelle und persönliche Belästigung oder Diskriminierung. Verhalten (einschließlich Gesten, Sprache und Körperkontakt), das darauf abzielt, zu zwingen, zu bedrohen, zu missbrauchen oder auszubeuten, wird nicht toleriert. Es wird verstanden, Meinungen in Bezug auf politische, ideologische oder religiöse Angelegenheiten in gemäßigter und zurückhaltender Weise zu äußern. Politischer Aktivismus im Unternehmen ist verboten. Wir respektieren das Recht der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen, soweit dies gesetzlich zulässig und in dem Land, in dem wir tätig sind, möglich ist. Wenn dies nicht zulässig ist, suchen wir nach angemessenen Kompromissen für unsere Mitarbeiter. Wir tolerieren keine Kinderarbeit. Wir stellen keine Mitarbeiter ein, die nicht mindestens 16 Jahre alt sind, und bitten um einen Altersnachweis. In Ländern, die gemäß der ILO-Konvention Nr. 138 unter die Ausnahme für Entwicklungsländer fallen, kann das Mindestalter auf 15 Jahre gesenkt werden. Gemäß der ILO-Konvention Nr. 182 (Recht auf Bildung für Kinder und Schutz vor den schlimmsten Formen der Kinderarbeit) stellen wir keine Mitarbeiter für gefährliche Arbeiten oder Nachtarbeit ein, die unter 18 Jahre alt sind. Ebenso werden diese Mitarbeiter nicht für Überstunden eingesetzt.
10. Arbeitsschutz, Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Der gesetzliche nationale Mindestlohn muss garantiert werden. Die Vergütung richtet sich nach den geltenden Gesetzen und etwaigen bestehenden, verbindlichen Tarifverträgen und wird durch die jeweiligen nationalen Mindestlohngesetze ergänzt. Die Mitarbeiter werden klar, detailliert und regelmäßig über die Zusammensetzung ihrer Löhne informiert. Die in den einzelnen Ländern geltenden gesetzlichen Höchstarbeitszeiten müssen ebenso eingehalten werden wie die gesetzlich vorgeschriebenen oder tariflichen Regelungen über Pausen und Urlaubszeiten. Der Umweltschutz muss unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Anforderungen gewährleistet und die Umweltauswirkungen so gering wie möglich gehalten werden. Risiken am Arbeitsplatz müssen eingedämmt und Vorkehrungen gegen Unfälle und Berufskrankheiten getroffen werden. Es wird erwartet, dass bei allen sicherheitsrelevanten Aufgaben die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, das Bewusstsein für Gefahren sowie deren Berücksichtigung berücksichtigt werden. Jeder Manager ist für den Schutz seiner Mitarbeiter und Bediener verantwortlich und muss sie entsprechend schulen, schulen und unterweisen. Wir haben angemessene Umweltschutzmaßnahmen getroffen (z. B. die Einführung eines betrieblichen Umweltschutzmanagementsystems), die die folgenden Themen angemessen abdecken:
- Ausrichtung, Definition und Umsetzung von Maßnahmen und deren kontinuierliche Verbesserung
- Umweltaspekte wie Reduzierung der CO2-Emissionen, Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien, Sicherstellung der Wasserqualität und Reduzierung des Wasserverbrauchs, Gewährleistung der Luftqualität, Erhaltung der biologischen Vielfalt, Förderung der Ressourceneffizienz, Abfallreduzierung und deren professionelles Entsorgungsmanagement und verantwortungsvoller Umgang mit Gefahrstoffen für Mensch und Umwelt.
Wir ergreifen die notwendigen gewissenhaften Maßnahmen, um die Verwendung von Konfliktmineralien in unseren Produkten zu vermeiden, um Menschenrechtsverletzungen, Korruption und die Finanzierung bewaffneter Gruppen oder Ähnliches zu verhindern.
11. Lieferkette
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die Grundsätze dieses Verhaltenskodex einhalten oder gleichwertige Verhaltenskodizes anwenden. Wir ermutigen sie auch, den Inhalt dieses Verhaltenskodex in ihren Lieferketten umzusetzen. Wir behalten uns das Recht vor, die Anwendung dieses Verhaltenskodex bei unseren Lieferanten sowohl systematisch als auch von Fall zu Fall zu überprüfen. Dies kann entweder in Form einer Risikobewertung, Fragebögen, Bewertungen oder Audits oder einer Medienbeobachtung geschehen. Bestehen weiterhin Zweifel an der Einhaltung dieses Verhaltenskodex, wird der Lieferant gebeten, geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen und die Angelegenheit seinem zuständigen Ansprechpartner in unserem Unternehmen zu melden. Falls erforderlich, wird das Vertragsverhältnis gekündigt.
12. Umsetzung und Durchsetzung
Wir unternehmen angemessene und angemessene Anstrengungen, um die in diesem Verhaltenskodex beschriebenen Grundsätze und Werte kontinuierlich umzusetzen, zu dokumentieren und anzuwenden. Alle Mitarbeiter werden für den Inhalt des Verhaltenskodex sensibilisiert und bei Bedarf zu relevanten Themen geschult. Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden nicht toleriert und können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Wenn Mitarbeiter Zweifel haben oder Hinweise auf zweifelhafte Abläufe im Arbeitsumfeld bestehen, können der Vorgesetzte, die Personalabteilung, der Compliance-Beauftragte oder die Interessengruppen der Mitarbeiter um Rat und Hilfe gebeten werden. Wir kommunizieren offen und dialogorientiert über die Anforderungen dieses Verhaltenskodex und seine Anwendung gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Interessen- und Interessengruppen. .Mitarbeiter, die von möglichen Verstößen gegen Gesetze, regulatorische Standards und den internen Verhaltenskodex wissen oder in gutem Glauben davon ausgehen, werden ermutigt, solche Verstöße der Geschäftsleitung oder direkt dem Vorstand zu melden.
Die Mitarbeiter sind vor allen Vergeltungsmaßnahmen oder Auswirkungen der Meldung solcher Verstöße geschützt.